GoBD gilt seit Anfang 2015 auch für kleine Unternehmen.

Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Regeln am 14. November 2014 veröffentlicht.

Dies ist für uns eine gute Gelegenheit auf die bei KMU´s oft vorhandenen Schwachstellen in Bezug auf die Sicherheit der Daten hinzuweisen.

Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz „GoBD“ lösen die bisherigen Vorschriften GoBS (Grundsätze ordnungsgemäßer DV – gestützter Buchführungssysteme) und GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) ab.

Dokumente sind unverändert gemäß den Aufbewahrungsfristen aufzubewahren.

Um den Anforderungen zu entsprechen ist bereits im Vorfeld eine generelle Analyse der entsprechenden Prozesse notwendig.

Die Schwachstellen in Bezug auf die Sicherheit der Daten beginnen bei KMU´s sehr oft bereits im Ansatz.

Es ist nicht selten festzustellen, dass es IT technisch keine festgelegten Ordnerstrukturen sowie entsprechenden Regeln für deren Handhabung gibt.

Folglich ist oftmals kein Datensicherungskonzept vorhanden, welches die Datensicherung sowie die Archivierung regelt.

So mancher Geschäftsführer denkt, dass er in diesem Bereich gut aufgestellt ist, indem er das „Thema“ vertrauensvoll in die Hände seiner IT Administratoren legt.

Die entsprechenden Vorgaben sowie deren Kontrolle sind jedoch ganz klar Aufgabe der Geschäftsleitung.

Die Umsetzung ist Handwerk der IT Administratoren.

Im Schadenfall kann vor Gericht diese nicht selten praktizierte Vorgehensweise als  Organisationsverschulden mit entsprechenden Konsequenzen gewertet werden.

Nutzen Sie unsere Expertise als Bindeglied zwischen Geschäftsleitung und IT Administration. 

Sprechen Sie mit uns über entsprechende Lösungen:

… wir sprechen die Sprache der Geschäftsführer und sorgen somit für verständliche Transparenz.

… wir sprechen im Fachjargon mit dem IT-Personal und stellen unsere individuellen Erfahrungen in den Vordergrund.

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